Borken/Borken-Gemen (ots) - (dm) Am Sonntagabend in der Zeit von 21.15 Uhr bis 21.45 Uhr riefen bislang Unbekannte in gleich drei Fällen in betrügerischer Absicht bei zwei Frauen aus Borken (72 und 81 Jahre alt) und einer 89-jährigen Frau aus Gemen an. Hier versuchten sie nach der bekannten Masche an Informationen bezüglich der Vermögensverhältnisse zu gelangen. Alle Angerufenen reagierten richtig und machten hierzu befragt keine Angaben. In zwei Fällen konnte im Display die Rufnummer "110" abgelesen werden. Die Polizei Borken möchte wiederholt darauf hinweisen, dass durch Polizisten telefonisch keinerlei private Informationen wie zum Beispiel die Art der im Haushalt vorhandenen Wertgegenstände erfragt werden. Haben Sie Zweifel an der Echtheit eines Polizeibeamten am Telefon, lassen sie sich seinen Namen und eine Rückrufnummer geben und wählen Sie anschließend den Notruf 110 ohne eine Vorwahl. Hier können Sie sich bestätigen lassen, ob es sich bei dem Anrufer um einen "echten" Polizeibeamten handelt.