Kreis Borken (ots) - (fr) In den vergangenen Tagen erhielt ein Bocholter Post - angeblich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. In dem Schreiben teilt ein angeblicher Oberstaatsanwalt mit, dass der Bocholter zu einer Geldstrafe von 18.600 Euro (620 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt wurde. Zugleich wird die Erzwingungshaft (620 Tage) angedroht, da die Strafe bislang nicht bezahlt wurde. In dem Schreiben wird dem Betroffenen dann die letztmalige Chance angeboten, die Strafe zu bezahlen - auch in Raten. Zudem wird der Angeschriebene verpflichtet, einen angeblichen Sachbearbeiter unter einer bestimmten Telefonnummer anzurufen.
Das Schreiben erweckt von der Form her den Eindruck eines amtlichen Schreibens - inhaltlich ist es in betrügerischer Absicht erstellt. Wer im Internet sucht, wird schnell fündig. Solche oder ähnliche Schreiben sind bundesweit versandt worden.
Siehe auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M.: Hier klicken!
Jeder der ein solches Schreiben bekommt und bezüglich der Echtheit unsicher ist, kann sich an die zuständige Justizbehörde oder die Polizei wenden. Für den Anruf bei der Staatsanwaltschaft sollte nicht die in dem Schreiben aufgeführte Telefonnummer gewählt werden. Erkundigen sie sich bei verlässlichen Quellen nach der offiziellen Rufnummer.