Richtigstellung einer Berichterstattung des WDR in der Aktuellen Stunde vom 20. April 2017 zu gefährlichen Orten in NRW

Pressemitteilung von Freitag, 21. April 2017
Stadt Borken

Irreführende Grafik lässt die Stadt Borken als gefährlichen Ort erscheinen

Am Donnerstag, den 20. April 2017 hat der WDR in der Aktuellen Stunde zu gefährlichen Orten in NRW berichtet.

In dem Video wird berichtet, dass mehr als 20 Orte in Nordrhein-Westfalen laut Innenministerium als gefährlich nach dem Polizeigesetz NRW (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW) gelten. Die betroffenen Straßen und Plätze seien häufig Aufenthaltsort von Straftätern. Die Polizei liste sie als „verrufene Orte“ auf. Diese Kategorisierung erlaube es der Polizei, dort auch ohne Anlass die Identität von Menschen zu überprüfen. Richtige No-Go-Areas seien diese Orte aber nicht.

In einer Grafik werden dann die von verschiedenen Kreispolizeibehörden gemeldeten Orte aufgeführt. Dabei fehlt jedoch die Bezeichnung „Kreispolizeibehörde“. Es sind lediglich die Namen der Kreispolizeibehörden aufgelistet. Somit steht auch „Borken“ auf der Grafik. Dies erweckt jedoch den Eindruck, dass es sich dabei um die Stadt Borken als gefährlichen Ort handelt!

Mehrere Bürgerinnen und Bürger meldeten sich daraufhin bei der Stadtverwaltung. Sie sehen sich durch die v.g. Berichterstattung des WDR u.a. bei ihrem Vermietungsgeschäft negativ beeinträchtigt. Auch die Stadtverwaltung Borken sieht durch die Berichterstattung das positive Image der Stadt gefährdet.

Richtigstellung der Stadt Borken:

Die Stadtverwaltung Borken stellt hiermit richtig, dass die Stadt Borken KEIN gefährlicher bzw. verrufener Ort nach dem Polizeigesetz NRW ist. Auf Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde Borken handelt es sich bei dem gemeldeten Ort NICHT um die Stadt Borken, sondern um einen Bereich in einer anderen Stadt im Kreis Borken.

Grundlage der WDR-Berichterstattung war die Kleine Anfrage (5705) des Abgeordneten Peter Biesenbach der Fraktion der CDU „Gefährliche bzw. verrufene Orte“ gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW in Nordrhein-Westfalen, LT-Drs. 16/14507. Die Spalte der gemeldeten Orte ist dort mit „KPB“ als Abkürzung für „Kreispolizeibehörde“ eindeutig betitelt.

Eine Nennung ohne diesen Zusatz „Kreispolizeibehörde“ führt in die Irre, da im Vergleich zu den anderen genannten großen kreisfreien Städten die KPB Borken für 17 Städte und Gemeinden zuständig ist. Eine Reduzierung auf Borken erweckt somit den falschen Eindruck, dass es sich hierbei um die Stadt Borken handelt.

Durch die Berichterstattung mit der irreführenden Grafik sieht die Stadt Borken das positive Image der Stadt gefährdet. Durch eine einfache Kennzeichnung in der Grafik oder tiefergehende Recherche hätte dies verhindert werden können.

Die Stadt Borken hat den WDR in einer E-Mail über die imageschädigende Darstellung in dem Bericht informiert und um Richtigstellung gebeten. Telefonisch war die Redaktionsleitung nicht zu erreichen.

Link zur WDR-Mediathek: (Verfügbar bis 20.04.2018)
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-gefaehrliche-orte-in-nrw-100.html