Weder zugelassen noch versichert war der Elektroroller, mit dem ein junger Mann am Mittwoch in Borken-Gemen unterwegs war. Polizeibeamte hatten den 18-Jährigen gegen 07.30 Uhr auf der Neumühlenallee kontrolliert - er befuhr dort den in seiner Richtung links liegenden Geh- und Radweg in Richtung Pelzerstraße. Zudem war der Velener nicht allein mit dem Roller gefahren: Ein Gleichaltriger hatte sich darauf mitnehmen lassen. Es ist allerdings nicht gestattet, Personen mit einem Elektrokleinstfahrzeug zu befördern.
Die Beamten fertigten eine Strafanzeige - auf eine Weiterfahrt musste der 18-Jährige verzichten. Sein E-Scooter ist wegen seiner Betriebsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h grundsätzlich nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wer diese Folgen vermeiden möchte, sollte sich vor dem Kauf oder Gebrauch eines E-Scooter genau informieren - z.B. hier: www.polizei.nrw/e-scooter.
Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht: www.gesetze-im-internet.de/ekfv/.